Rechtliche Hinweise zur Tachojustierung
Die Tachomanipulation in Deutschland wurde
am 18. August 2005 verboten!!!
§ 22b Straßenverkehrsgesetz
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeits-begrenzern:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe wird bestraft wer,
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein
Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht,
dass er durch Einwirkung auf diese Einrichtung oder den Messvorgang,
das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbe-grenzers,
mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung
auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem
er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen
Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält
oder einem anderen überlässt".
Ältere Hinweise zur Justierung am Tacho !
Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht der Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az.4StR 654/79) entschieden.
Denn: Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 Strafgesetzbuch.
Aber wer seinen Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Darauf besteht eine Gefängnisstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho
betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto
zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren Sie ausdrücklich darüber, dass
eine Änderung des km-Stand beim Verkauf des KFZ dem
Käufer unbedingt mitgeteilt werden muss und dass die
Justierung nicht dafür missbraucht werden darf, um
über die tatsächliche Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.
Wir werden von jeder Verantwortung im Falle eines Missbrauchs enthoben. Strengstens Verboten ist die Einstellung von Miet- und Leasingfahrzeugen. Wir verlassen uns dabei auf die Angaben des Halters.
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